Ein Krankenhausaufenthalt bringt oftmals für die Patienten und deren Angehörigen bedeutende Veränderungen mit sich. Die Sorge um das körperliche Wohl, aber auch um die zurückgelassene häusliche Situation, die Familie oder den Beruf kann eine Belastung sein, die die Genesung beeinträchtigt.
Der Sozialdienst ergänzt die ärztliche und pflegerische Versorgung im Krankenhaus. Wir sind Bindeglied an der Schnittstelle zwischen stationärer und ambulanter Betreuung.
Wir wollen, dass Sie die bestmögliche Nachsorge bekommen. Wir erörtern mit Ihnen Ihre persönliche Situation und leiten dann die nötigen Maßnahmen ein. Wir beraten Sie und Ihre Angehörigen in persönlichen, familiären und sozialrechtlichen Fragen.
Im Einzelnen können dies folgende Hilfen sein
Hilfen zur Sicherung der Nachsorge, insbesondere durch Beratung und Vermittlung:
- von ambulanter häuslicher Pflege, Hausnotrufsysteme etc.
- einer Entlastung in der Haushaltsführung
- von stationärer und teilstationärer Pflege (Pflegeheime, Kurzzeitpflege)
- psychosoziale Beratung und Informationen über Selbsthilfegruppen und andere Hilfsorganisationen (z. B. bei Suchtkrankheiten)
Hilfen bei der Klärung sozialrechtlicher Angelegenheiten, insbesondere:
- nach dem Kranken- und Pflegeversicherungsgesetz
- nach dem Bundessozialhilfegesetz
- Anregung von gesetzlichen Betreuungen nach dem Betreuungsgesetz
Hilfen zur medizinischen Nachsorge und Rehabilitation, wie:
- Anschlussheilbehandlung (AHB) und Anschlussgesundheitsmaßnahmen (AGM)
- stationäre Nach- und Weiterbehandlung in Spezialeinrichtungen