Unsere Besuchs- und Hygiene-Regeln
Es gilt ein eingeschränktes Besuchsrecht.
Liebe Besucherin, Lieber Besucher,
seit dem 5. April 2023 gilt ein geändertes eingeschränktes Besuchsrecht an unseren beiden Standorten Marienkrankenhaus Kassel und St. Elisabeth-Krankenhaus Volkmarsen. Die Testpflicht für Besucherinnen und Besucher entfällt. Wir wissen, wie wichtig Ihnen Ihr Besuch bei Ihren Lieben ist und wie sehr sich unsere Patientinnen und Patienten über Besuch freuen. Um Ihnen Ihren Besuch in unserer Klinik möglichst zu vereinfachen, haben wir hier alles Wichtige für Sie aufgelistet. Für Ihre Sicherheit und die unserer Patientinnen und Patienten und Mitarbeitenden. Bitte bleiben Sie gesund.
Wir freuen uns auf Sie!
Bitte beachten Sie unsere aktuellen „Besuchs- und Hygieneregeln“. Diese sind zwingend durchgängig während der gesamten Dauer Ihres Aufenthalts einzuhalten. Bei nicht Einhaltung der Besuchs- und Hygieneregeln sehen wir uns leider gezwungen, zum Schutz unserer Patientinnen, Patienten und Mitarbeitenden Hausverbote auszusprechen.
Besuche
Besuchszeiten
- 14:00 bis 18:00 Uhr für die maximal einstündigen Besuchstermine
- Ausnahme Palliativ/Sterbefall/Intensiv: nach individueller Absprache mit der Station
Anzahl Personen:
- Normalstation: Maximal 2 Besucher zeitgleich je Patient
- Intensivstation: Maximal 1 Besucher je Patient pro Tag
- Ausnahmen: Palliativstation, Sterbefälle, Intensivstation: jeweils nach individueller Absprache mit der Station
Kein Zutritt für Besucherinnen und Besucher:
- bei eigenem positiven COVID-Test innerhalb der letzten 10 Tage.
- , die selbst oder deren Angehörige des gleichen Hausstandes Symptome für COVID 19, insbesondere Atemnot, Fieber, neu auftretenden Husten, Verlust des Geschmacks- oder Geruchsinns, Glieder- oder Gelenkschmerzen oder neu auftretende, unklare abdominelle Beschwerden haben (Bauchkrämpfe, Durchfall, Erbrechen, Übelkeit) haben.
- mit Atemwegsinfektionen.
Begleitpersonen
Für Begleitpersonen gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie für Besucher mit Ausnahme der Einschränkung der „Besuchszeiten“. Es sollte nicht mehr als eine Person den Patienten begleiten. Bei unabdingbaren Begleitpersonen kann nach individueller Einweisung in die Hygieneregeln von den Punkten unter „Besuchsverbot“ abgewichen werden. Pro Patient ist in Rahmen einer ambulanten Versorgung, einer vorstationären oder stationären Aufnahme 1 unabdingbare Begleitperson für den notwendigen Zeitraum erlaubt, sofern dies für den medizinischen oder administrativen Prozess oder aus sozial-ethischen Gründen erforderlich ist.
Eine unabdingbare Begleitperson ist beispielsweise
- ein Dolmetscher.
- ein gesetzlich bestellter Betreuer.
- ein Elternteil minderjähriger Kinder.
- eine Begleitung von Patienten mit erheblich eingeschränkter Mobilität.
- eine Begleitung von Patienten mit relevant eingeschränkter Hörfähigkeit oder mit relevant eingeschränktem Sehvermögen.
- eine Begleitung von Patienten, die sich nicht ausreichend verständigen können.
Es gelten selbstverständlich dieselben Besuchs- und Hygieneregeln wie für alle Besucherinnen und Besucher.
Besucher verpflichten sich, diese Regeln durchgängig einzuhalten:
Besucherinnen und Besucher verpflichten sich, diese Regeln durchgängig einzuhalten:
- Tragen einer FFP2-Maske oder eines medizinischen MNS (eng anliegend, Mund und Nase müssen bedeckt sein) im Patienten-Mehrbettzimmer und bei besonders vulnerablen Patientinnen und Patienten sowie auf Intensivstation
- Händehygiene: Desinfizieren der Hände mindestens vor Betreten und vor Verlassen des Krankenhauses.
- Husten- und Niesetikette sind einzuhalten.
- Bitte sorgen Sie im Zimmer für ausreichende Lüftung („Stoßlüften“: Fenster ganz öffnen, nicht kippen).
- Die Benutzung der Nasszellen im Patientenzimmer ist für Besucher nicht gestattet.
- Während der Durchführung pflegerischer Tätigkeiten oder Visiten bitten wir Besucherinnen und Besucher das Patientenzimmer zu verlassen. Dies führt nicht zur Verlängerung der Besuchszeit.
- Besuche können aufgrund der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten, der medizinischen Bedürfnisse der Patienten und Mitpatienten sowie aus organisatorischen Gründen weiter eingeschränkt werden.
- Bei Regelverstößen können Besuche abgebrochen und die Personen von weiteren Besuchen ausgeschlossen werden. Es wird ein Hausverbot ausgesprochen.