Wir wissen, wie wichtig Ihnen Ihr Besuch bei Ihren Lieben ist und wie sehr sich unsere Patientinnen und Patienten über Besuch freuen. Um Ihnen Ihren Besuch im St. Elisabeth-Krankenhaus Kassel gerade in Corona-Zeiten möglichst zu vereinfachen, haben wir hier alles für Sie aufgelistet. Für Ihre Sicherheit und die unserer Patientinnen und Patienten und Mitarbeitenden. Bitte bleiben Sie gesund.
Wir freuen uns auf Sie!
Unsere Besuchs- und Corona-Regeln
Bitte beachten Sie unsere „Besucher- und Hygieneregeln“. Diese sind zwingend durchgängig während der gesamten Dauer Ihres Aufenthalts einzuhalten, insbesondere das durchgängige Tragen einer medizinischen FFP2-Maske (kein Ventil, Visier ist nicht ausreichend) mit vollständiger Bedeckung von Mund und Nase sowie die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 m zu allen Personen – auch zu dem besuchten Patienten. Bei nicht Einhaltung der Besuchs- und Hygieneregeln sehen wir uns leider gezwungen, zum Schutz unserer Patienten und Mitarbeitenden Hausverbote auszusprechen.
Erforderliche Dokumente
- Besuche sind nur mit einem aktuellen negativen COVID-19-Testzertifikat möglich! Wir bitten alle Besucherinnen und Besucher einen aktuellen negativen Test (Antigen-Test nicht älter als 24h, Testdurchführung PCR nicht älter als 48h) mitzubringen. Legen Sie diesen bitte unseren Mitarbeitenden auf der Station vor.
- AUSNAHME: Bei Besuchern der Intensivstation erfolgt ein Antigen-Test vor Ort.
Besuchszeiten
14:00 bis 18:00 Uhr (Intensiv- und Palliativ-Station: nach individueller Absprache)
Anzahl Personen: maximal 2 Personen pro Patient
Generell bitten wir Sie bei Patientinnen und Patienten mit einer kurzen Liegedauer und unproblematischen Genesungsverläufen von einem Besuch abzusehen.
Besuchsverbot
Kein Zutritt ohne Vorlage
- eines aktuellen negativen COVID-Testzertifikats (Testdurchführung Antigen nicht älter als 24h, Testdurchführung PCR nicht älter als 48h) oder Antigen-Tests auf Station.
Zum Schutz unserer Patienten und Mitarbeitenden kein Zutritt für Besucher
- mit Atemwegsinfektionen jeder Schwere.
- die selbst oder deren Angehörige des gleichen Hausstandes Symptome für COVID 19, insbesondere Atemnot, Fieber, neu auftretenden Husten, Verlust des Geschmacks- oder Geruchsinns haben.
- mit Kontakt zu einer mit COVID-19 infizierten oder unter
- Quarantäne stehender Person innerhalb der letzten 14 Tage.
- bei besonders vulnerablen Patienten.
Begleitpersonen
Pro Patientin bzw. Patient ist eine Begleitperson gestattet. Das durchgängige Tragen einer FFP 2-Maske, die Mund und Nase bedeckt, ist Pflicht! Es gelten selbstverständlich die gleichen Besuchs- und Hygieneregeln wie für alle Besucher.
Mehr Informationen zu unseren Besuchs-und Hygieneregeln finden Sie hier: Hinweise für Besucher