Aussetzen elektiver Eingriffe zur Bekämpfung des Corona-Virus

Fünfte Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus
16. März 2020, Hessische Landesregierung

Aufgrund des § 32 Satz 1 des Infek­ti­ons­schutz­ge­setzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Februar 2020 (BGBl. I S. 148), verordnet die Landesregierung:

In allen deutschen Kranken­häusern, also auch im Marienkrankenhaus Kassel und im St. Elisabeth Krankenhaus Volkmarsen, wird die Durch­führung von medizi­ni­schen Eingriffen und Behand­lungen, für die derzeit keine dringende medizi­nische Notwen­digkeit besteht, ausge­setzt. Die Entscheidung, ob eine nicht notwendige Behandlung vorliegt, obliegt dem ärztlichen Personal des Krankenhauses.

Wir bitten um Ihr Verständnis und wünschen Ihnen alles Gute.

Ihre Klinik­leitung