St. Elisabeth-Krankenhaus Volkmarsen erlässt erweitertes Besuchsverbot
22. Oktober 2020: Aufgrund der aktuellen Covid-19-Situation gilt ab Montag, den 26. Oktober 2020 im St. Elisabeth-Krankenhaus Volkmarsen (EKH) ein generelles Besuchsverbot. „Diese notwendige Maßnahme dient dem Schutz unserer Patienten und unseres Personals im St. Elisabeth-Krankenhaus Volkmarsen“, sagt EKH-Geschäftsführer Michael Schmidt. „Dort, wo von Seiten der Ärzte und Pflege ein Besuch zwingend erforderlich ist, ist dies weiterhin gestattet. Hier sind insbesondere Ausnahmen bei Palliativpatienten möglich.“
Absolut keine Besuchsmöglichkeit besteht für
- Personen mit Atemwegsinfektionen jeder Schwere.
- nach Aufenthalt in einem Risikogebiet gemäß RKI-Liste innerhalb der letzten 14 Tage.
- mit Kontakt zu einer mit COVID-19-infizierten oder unter Quarantäne stehenden Person innerhalb der letzten 14 Tage.
- Zu beachten ist, dass Patienten der Arztpraxen sich auf direktem Weg dorthin begeben müssen.
Selbstverständlich können notwendige Dinge, welche die Patienten benötigen, von Angehörigen kurz abgeben werden. Patienten werden über die getroffenen Maßnahmen informiert. Zudem erfolgt eine notwendige engmaschige telefonische Absprache bezüglich dieser Maßnahmen mit den Angehörigen.
„Uns sind die Einschränkungen sehr bewusst. Diese stellen unsere Patienten vor große Herausforderungen. Wir hoffen sehr, dass die Angehörigen und Patienten diese Maßnahme verstehen und bedanken uns für deren Verständnis“, betont Schmidt.